Aus vielerlei Gründen rückt der Umgang mit Schusswaffen in den letzten Jahren, zu unserem Bedauern, immer mehr in den Fokus.

In Deutschland wacht der Rechtsstaat über das Verhältnis von Legalwaffenbesitz einerseits und Gefährdung für die öffentliche Sicherheit andererseits. Daher regelt das Waffengesetz (WaffG), im übrigen europa- und weltweit eines der restriktivsten seiner Art, den gesetzlichen Rahmen.

Wir als Schießsportverein halten uns selbstverständlich an diese Vorgaben und verstehen Handfeuerwaffen ausschließlich als Sportgeräte. Die Einhaltung aller Sicherheitsbestimmungen hat höchste Priorität. Der Verein GERONIMO ist prinzipiell für die breite Öffentlichkeit zugänglich, stellt aber auch einige Ansprüche an seine Mitglieder.

Bei unsere Sportgeräten handelt es sich um Schusswaffen, die dem Benutzer ein hohes Maß an Verantwortung und Umsicht abverlangen. Dieser Verantwortung sind wir uns durchaus bewusst, daher wählen wir unsere Neumitglieder sehr sorgsam aus.

ALS LEGALE WAFFENBESITZER GEHEN WIR VERANTWORTUNGSVOLL MIT UNSERER FREIHEIT UM.

Die regelmäßige Ausübung des Sports und uneingeschränkte persönliche Zuverlässigkeit gehören zu den nachzuweisenden Pflichten eines Sportschützen, diese Auflagen des Waffengesetzes beachten wir strikt.

Der Vereinsvorstand behält sich daher jederzeit das Recht vor, Anträge auf Mitgliedschaft -auch ohne Benennung von Gründen – abzulehnen, beziehungsweise die Befürwortung eines Bedürfnisses für eine waffenrechtliche Erlaubnis zu verweigern.

Du interessierst dich für eine Mitgliedschaft der SSG Geronimo e.V.?
Wir freuen uns darauf dich kennenzulernen.

Bei Interesse melde dich bei Karsten Küsters
Tel: +49 171-80 04 530